VORAUSSETZUNGEN

Die Hans-Eggenberger-Stiftung fördert konkrete, in sich geschlossene und auf eine breite nachhaltige Wirkung angelegte Einzelprojekte durch finanzielle Zuwendungen.

Die Hans-Eggenberger-Stiftung legt Wert auf eine breite Abstützung der Finanzierung in Zusammenarbeit mit anderen privaten und/oder öffentlichen Geldgebern. Wichtig für eine Förderung sind auch genügende Eigenleistungen der Gesuchsteller.

Nicht gefördert werden:

  • Projekte im ausschliesslichen Interesse Einzelner
  •  die Ausbildung Einzelner (z.B. Stipendien, Übernahme von Ausbildungskosten usw.)
  •  Kernaufgaben der öffentlichen Hand
  •  Infrastrukturaufgaben wie Neubauten, Umbauten oder Renovationen (z.B. von Heimen usw.)
  •  die Organisation und Durchführung von Kongressen, Seminaren, Kursen usw.
  •  die Freizeitgestaltung Erwachsener (z.B. Chorkonzerte, Laientheater-Aufführungen, Tanz-Performances usw.)

Es besteht kein Anspruch auf eine Förderung, auch wenn die Kriterien eingehalten sind. Die Stiftung entscheidet abschliessend und begründet ihre Entscheide gegen aussen nicht.