VORAUSSETZUNGEN
Die Hans-Eggenberger-Stiftung fördert konkrete, in sich abgeschlossene und auf eine breite Wirkung angelegte Einzelprojekte. Sie unterstützt insbesondere Institutionen oder Gruppierungen mit qualitativ überzeugenden Projekten.
Die Hans-Eggenberger-Stiftung legt Wert auf eine breite Abstützung der Finanzierung in Zusammenarbeit mit anderen privaten und/oder öffentlichen Geldgebern. Wichtig für eine Zuwendung sind auch genügende Eigenleistungen der Gesuchsteller.
Nicht gefördert werden:
- Persönliche Interessen Einzelner
- Stipendien, Kurskosten
- Wiederkehrende Leistungen, beispielsweise an Theater oder Heime
- Kernaufgaben der öffentlichen Hand
- Infrastrukturaufgaben wie Bauten, Renovationen usw.
- Betriebskosten von Organisationen
- Kongresse
- Veranstaltungen im Rahmen der Freizeitgestaltung, wie Chorkonzerte, Tanz-Performances usw.
Der Stiftungsrat entscheidet abschliessend über die Gesuche.
Es besteht kein Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Ablehnende Entscheide werden den Gesuchstellern ohne Begründung mitgeteilt.