VORAUSSETZUNGEN

Die Hans-Eggenberger-Stiftung fördert konkrete, in sich abgeschlossene und auf eine breite Wirkung angelegte Einzelprojekte. Sie unterstützt insbesondere Institutionen oder Gruppierungen mit qualitativ überzeugenden Projekten.

Die Hans-Eggenberger-Stiftung legt Wert auf eine breite Abstützung der Finanzierung in Zusammenarbeit mit anderen privaten und/oder öffentlichen Geldgebern. Wichtig für eine Zuwendung sind auch genügende Eigenleistungen der Gesuchsteller.

Nicht gefördert werden:

  • Persönliche Interessen Einzelner
  • Stipendien, Kurskosten
  • Wiederkehrende Leistungen, beispielsweise an Theater oder Heime
  • Kernaufgaben der öffentlichen Hand
  • Infrastrukturaufgaben wie Bauten, Renovationen usw.
  • Betriebskosten von Organisationen
  • Kongresse
  • Veranstaltungen im Rahmen der Freizeitgestaltung, wie Chorkonzerte, Tanz-Performances usw.

Der Stiftungsrat entscheidet abschliessend über die Gesuche.
Es besteht kein Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Ablehnende Entscheide werden den Gesuchstellern ohne Begründung mitgeteilt.